Zulassungen, Zertifizierungen und Richtlinien
CE Kennzeichnung
CE steht für „Conformité Européenne“ und ist eine Erklärung des Herstellers oder Vertreibers, dass das Produkt den geltenden Anforderungen entspricht. Diese Kennzeichnung ist für das Einführen von Waren in den Europäischen Wirtschaftsraum erforderlich. Um die Konformität nachzuweisen, müssen verschiedene Richtlinien/Verordnungen eingehalten werden. Diese sind je nach Gerät unterschiedlich, z.B. 2014/35/EU für elektrische Geräte, auch Niederspannungsrichtlinie genannt, oder 2014/31/EU für elektromagnetische Verträglichkeit. Diese Richtlinien verweisen wiederum auf bestimmte harmonisierte Normen, die eingehalten werden müssen. Sie müssen in der CE-Erklärung aufgeführt werden. Erst wenn diese Anforderungen erfüllt sind, darf das bekannte CE-Zeichen angebracht werden.
Niederspannungsrichtlinie
Eine der relevanten Richtlinien ist die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU. Für Geräte im Bereich Audio, Video, Information und Telekommunikation muss die EN62368-1 erfüllt werden. Im Fokus steht hier der Schutz von Personen und Eigentum; geprüft wird, ob ausreichende Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden, damit das Gerät gefahrlos betrieben werden kann. Als mögliche Gefahrenquellen nennt die Norm elektrische Energie, thermische Energie, mechanische Energie, Temperatur, Strahlung und chemische Gefahren.
Elektromagnetische Verträglichkeit
Die 2014/31/EU stellt die Richtlinie für elektromagnetische Verträglichkeit dar. Ziel dieser Richtlinie und der dazugehörigen harmonisierten Normen ist es, sicherzustellen, dass sich Geräte nicht gegenseitig stören. Dies wird durch die Messung der elektromagnetischen Wellen geprüft, die das Gerät aussendet. Neben der Strahlung befassen sich einige Normen auch mit der Empfindlichkeit. Damit soll sichergestellt werden, dass Geräte keine negativen Auswirkungen erfahren, wenn sie geringer elektromagnetischer Strahlung ausgesetzt sind.
Funkanlagenrichtlinie (RED)
Die Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU ist neben der Niederspannungsrichtlinie und der Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit die wichtigste Richtlinie für elektronische Geräte. Sie gilt für alle Geräte, die über eine Funkschnittstelle verfügen, also auch für Bluetooth, WLAN und alle Mobilfunkstandards. Sie dient dem Schutz von Gesundheit und Sicherheit. Dies wird erreicht, indem die elektromagnetische Verträglichkeit gemessen, eine maximale Strahlungsemission sichergestellt und Funkstörungen vermieden werden.
RoHS
RoHS ist eine Abkürzung und steht für „Beschränkung (der Verwendung bestimmter) gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“. Die genaue Definition findet sich in der EU-Richtlinie 2002/95/EG. Um Elektro- oder Elektronikgeräte in den Europäischen Wirtschaftsraum einzuführen oder dort zu vertreiben, ist der Nachweis notwendig, dass bestimmte Stoffe nur in Mengen vorkommen, die keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Im Jahr 2021 sind dort aktuell folgende Stoffe gelistet:
- Führen
- Quecksilber
- Cadmium
- Sechswertiges Chrom
- Polybromierte Biphenyle
- Polybromierte Diphenylether
- Bis(2-ethylhexyl)phthalat
- Benzylbutylphthalat
- Kein Englisch
- Diisobutylphthalat
Die Liste der Stoffe, die nur in geringen Mengen enthalten sein dürfen, wird regelmäßig aktualisiert, zuletzt am 31.03.2015.
ERREICHEN
Die REACH-Verordnung soll die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor Risiken durch Chemikalien schützen. Im Gegensatz zu RoHS gilt REACH für sämtliche Produkte, Stoffe, Erzeugnisse und Chemikalien und nicht ausschließlich für Elektro- oder Elektronikgeräte. Stand Oktober 2021 umfasst die Liste 219 SVHC (Substances of Very High Concern – besonders besorgniserregende Stoffe). Diese Liste wird alle sechs Monate von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) überarbeitet. Ziel von REACH ist es, die besonders besorgniserregenden Stoffe langfristig zu reduzieren und durch gesundheits- oder umweltfreundliche Alternativen zu ersetzen. Die aktuelle Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe kann direkt bei der ECHA eingesehen werden.
Typgenehmigung
Eine weitere Möglichkeit der Produktzulassung für den europäischen Wirtschaftsraum ist die Baumusterprüfung. Eine Baumusterprüfung ist nur durch benannte Stellen möglich. Für den Kunden wird eine Baumusterprüfung durch das CE-Zeichen mit angehängter Prüfziffer der benannten Stelle gekennzeichnet.